AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 29. Juli 2007
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf den Service von Kinder-Spektakel
§1 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht
Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb 1 Monat ohne Angaben von Gründen in Textform, z.B. per Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Martina Pahl
Kinder-Spektakel
Sophienstr. 58
D-60487 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 795346-53
Fax: +49 (0) 69 795346-54
Email: info@kinder-spektakel.de
(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Paketversandfähige Sachen sind an Kinder-Spektakel zurückzusenden. Kann der Verbraucher die empfangenen Leistungen nicht ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Kinder-Spektakel gegebenenfalls insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu Euro 40,00 beträgt, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht. Andrenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.
(3) Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Kinder-Spektakel mit der Ausführung der Dienstleitung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
§2 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kinder-Spektakel.
§3 Rechtswahl Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich Deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart. Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt, Frankfurt am Main als Gerichtsstand.
§2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. §139 BGB findet keine Anwendung.
Kinder-Spektakel